Das Ende des Goldenen Visums in Spanien: Was bedeutet es für ausländische Investoren und den Immobilienmarkt?

Nahaufnahme von Gold- und Silber-Kreditkarten zur Aufhebung des Goldenen Visums für Investoren.

WICHTIG: Dieser Beitrag analysiert die Abschaffung des Goldenen Visums in Spanien anhand des Bearbeitungsstands und der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen. Derzeit sind die Artikel 63 bis 67 des Gesetzes 14/2013, die das Visum und die Aufenthaltserlaubnis für Investoren regeln, mit Wirkung zum 3. April 2025 durch das Organisches Gesetz 1/2025 bedeutungslos geworden. Jeder Antrag, jede Verlängerung, Immobilieninvestition, Wohnortplanung oder Migrationsalternative muss gemäß dem konkreten Fall, den aktuellen Vorschriften zur Einwanderung und internationalen Mobilität sowie den am Tag der Anmeldung oder Erteilung der Genehmigung geltenden Verwaltungskriterien überprüft werden.

Dieses Jahr markiert das Ende einer Ära für das ausländische Investitionssystem in Spanien. Die Regierung hat beschlossen, das „Goldene Visum“ abzuschaffen, eine Art Visum, das geschaffen wurde, um ausländische Investoren durch Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Austausch für bedeutende Investitionen im Land anzuziehen. Aber warum wird diese Entscheidung getroffen und wie wird sie Investoren und den spanischen Immobilienmarkt beeinflussen? Im Folgenden analysieren wir die Details.

Was war das Goldene Visum?

Das Goldene Visum wurde 2013 während der Regierung von Mariano Rajoy als Reaktion auf die damalige Wirtschaftskrise Spaniens eingeführt. Ihr Hauptziel war es, ausländisches Kapital anzuziehen, um den Immobilienmarkt und andere Wirtschaftsbereiche zu fördern. Die Anforderungen umfassten:

  • Mindestinvestition von 500.000 € in Immobilien.
  • Investition von 2 Millionen Euro in spanische Staatsverschuldung.
  • Investition von 1 Million Euro in Aktien oder Beteiligungen an spanischen Unternehmen.
  • Alternativ eine Million Euro in Investmentfonds oder Bankeinlagen in Spanien oder die Entwicklung eines Geschäftsprojekts im als allgemein angesehenen Land.

Seit seiner Einführung hat das Goldene Visum mehr als 14.000 Investoren ermöglicht, in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, mit einer starken Konzentration von Transaktionen in Städten wie Madrid, Barcelona und Malaga.

Warum wurde das Goldene Visum abgeschafft?

Die Maßnahme zur Abschaffung des Goldenen Visums ist in einem umfassenderen Gesetz zur Effizienz der Justiz enthalten. Dieses Gesetz, das heute im Abgeordnetenkongress verabschiedet wurde, enthält mehr als 100 Änderungen in verschiedenen Bereichen, darunter Reformen der Geschlechtergesetze und andere richterliche Änderungen.

Politisch gesehen folgt die Abschaffung des Goldenen Visums einem europäischen Trend, der darauf abzielt, Investitionsvisa einzuschränken oder zu verschärfen. Nach Russlands Invasion in der Ukraine begannen mehrere EU-Länder, diese Visa zu überprüfen, da sie Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Herkunft der für Investitionen verwendeten Gelder hatten.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Am 14. November genehmigte der Kongress die Aufhebung der Artikel 63, 64, 65, 66 und 67 des Gesetzes 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung, damit diese Art von Wohnsitz abgeschafft wird und ihre Umsetzung innerhalb von 20 Tagen bis 5 Monaten erfolgt. Dieser Zeitraum, der für Golden Visa noch nicht genau festgelegt ist, könnte Anlegern, die dieses Gesetz nutzen wollten, Raum geben, um ihre Verfahren vor der endgültigen Aufhebung abzuschließen, die wie gesagt für Anfang 2025 geplant ist.

Auswirkungen des spanischen Immobilienmarktes

Einer der am häufigsten kommentierten Aspekte dieser Maßnahme ist, wie sie sich auf den Immobilienmarkt in Spanien auswirken wird. Laut aktuellen Daten überstiegen 9,7 % der im Jahr 2023 von Ausländern tätigten Käufe 500.000 Euro, den Mindestbetrag für die Beantragung des Goldenen Visums. Spezialisten im Immobiliensektor weisen jedoch darauf hin, dass die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Preise minimal sein werden, da der Mangel an Angebot in Großstädten wie Madrid und Barcelona das Hauptproblem ist, das den Zugang zu Wohnraum in Spanien einschränkt.

Dennoch könnte es einen leichten Anstieg internationaler Investoren geben, die versuchen, ihre Investitionen kurzfristig vor Ablauf der Frist abzuschließen. Experten sind sich jedoch einig, dass diese einmalige Nachfrage keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Preise oder das Angebot an Immobilien haben wird.

Ein Wandel der Investitionsstrategie in Europa

Mit dieser Abschaffung schließt sich Spanien mit anderen europäischen Ländern zusammen, die versuchen, Aufenthaltsvisa durch Investitionen zu kontrollieren. Der Trend, diese Visa zu reduzieren oder zu verschärfen, hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, getrieben durch Faktoren wie nationale Sicherheit und finanzielle Transparenz. Länder wie Portugal, Irland und Malta haben ähnliche Maßnahmen ergriffen, insbesondere im Kontext des Krieges in der Ukraine und der wachsenden Bedenken über die Herkunft bestimmter Mittel.

Was bedeutet das Ende des Goldenen Visums für Spanien?

Das Ende des Goldenen Visums in Spanien stellt eine Verschiebung der Strategie zur Anziehung ausländischer Investitionen dar, indem sie sich von Aufenthaltserlaubnissen zugunsten von Kapital entfernt. Während das Land wirtschaftlich weiter wächst und nach anderen Wegen der Nachhaltigkeit sucht, spiegelt dieser Schritt einen europäischen Trend zu transparenteren und sichereren Investitionen wider.

Obwohl es wie eine wichtige Änderung erscheinen mag, glauben Experten, dass sie den Immobilienmarkt in Spanien nicht wesentlich beeinflussen wird. Andererseits kann diese Anpassung die wirtschaftliche Sicherheit stärken und Spaniens Wahrnehmung im globalen Kontext verbessern, im Einklang mit den europäischen Vorschriften zu Transparenz und Finanzkontrolle.


Preguntas frecuentes sobre el fin de la Golden Visa en España

¿Qué inversión inmobiliaria permitía solicitar la Golden Visa?

Uno de los supuestos más conocidos permitía solicitar la residencia mediante una inversión mínima de 500.000 euros en bienes inmuebles situados en España, siempre que se cumplieran el resto de requisitos legales aplicables.

¿Qué otras inversiones podían dar acceso a la Golden Visa?

Además de la inversión inmobiliaria, podían valorarse inversiones en deuda pública española, acciones o participaciones en empresas españolas, fondos de inversión, depósitos bancarios o proyectos empresariales considerados de interés general.

¿La eliminación afecta solo a la inversión inmobiliaria?

La reforma afecta al régimen de residencia por inversión previsto en la Ley 14/2013. Aunque la inversión inmobiliaria ha sido la vía más conocida, es importante revisar cada supuesto concreto para determinar qué modalidad de inversión queda afectada y qué alternativas pueden existir.

¿Qué ocurre con quienes ya tenían una Golden Visa concedida?

Los titulares de una autorización ya concedida deben revisar su situación conforme al régimen transitorio y a la normativa vigente en cada momento. Es recomendable analizar los plazos, renovaciones y condiciones aplicables antes de adoptar decisiones patrimoniales o migratorias.

¿Cómo puede afectar la medida al mercado inmobiliario?

El impacto puede variar según la zona y el tipo de inmueble. En mercados como Madrid, Barcelona o Málaga, algunos inversores extranjeros podrían adelantar decisiones de compra, aunque la evolución de los precios depende también de otros factores como la oferta, la demanda y la financiación.

¿La eliminación de la Golden Visa impide invertir en España?

No. Los extranjeros pueden seguir invirtiendo en España, pero la inversión ya no tendrá necesariamente el mismo efecto automático como vía de residencia bajo este régimen. La planificación deberá valorar otras alternativas migratorias, fiscales y patrimoniales.

¿Qué alternativas existen para vivir o trabajar en España?

Dependiendo del caso, pueden existir alternativas como autorizaciones de residencia y trabajo, residencia no lucrativa, residencia para profesionales altamente cualificados, visados vinculados al emprendimiento, teletrabajo internacional u otras vías previstas en la normativa de extranjería.

¿Qué deben revisar los inversores extranjeros antes de comprar un inmueble?

Deben analizar la finalidad de la inversión, la fiscalidad aplicable, la estructura de adquisición, el origen de fondos, los costes asociados, la situación urbanística del inmueble y si la compra forma parte de una estrategia de residencia, patrimonio o inversión a largo plazo.

¿Qué servicios puede ofrecer IN DIEM Abogados ante este cambio?

IN DIEM Abogados puede asesorar en materia de extranjería, fiscalidad, inversión inmobiliaria, planificación patrimonial, permisos de residencia, gestión de patrimonio y alternativas legales para vivir, invertir o trabajar en España tras la eliminación de la Golden Visa.


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