WICHTIG: Dieser Artikel wurde unter Verwendung des andalusischen Protokolls für Maßnahmen in Fällen von Mobbing verfasst, das in der Verordnung vom 20. Juni 2011 vorgesehen ist. Allerdings könnten Bildungsvorschriften und Maßnahmenkriterien späteren Änderungen, ergänzenden Anweisungen oder Aktualisierungen unterliegen, insbesondere im Bereich Cybermobbing. Um in einem konkreten Fall zu handeln, wird empfohlen, die geltenden Vorschriften der jeweiligen autonomen Gemeinschaft zu konsultieren und spezialisierte Rechtsberatung einzuholen.
Mobbing: Definition und Merkmale
Mobbing ist eine Form von psychischem, verbalem oder körperlichem Missbrauch eines Schülers, der wiederholt von einem oder mehreren Klassenkameraden im Laufe der Zeit verursacht wird.
Damit eine Situation als Mobbing gilt, müssen normalerweise mehrere Elemente vorhanden sein, die es ermöglichen, sie von einem spezifischen Konflikt zwischen Schülern zu unterscheiden.
- Absicht: Das Verhalten zielt darauf ab, Schaden zuzufügen, zu demütigen, auszuschließen oder einzuschüchtern.
- Wiederholung: Dies ist kein Einzelfall, sondern ein wiederholtes Verhalten.
- Machtungleichgewicht: Es gibt eine Situation physischer, psychologischer, sozialer oder gruppenbezogener Überlegenheit.
- Hilflosigkeit: Das Opfer hat Schwierigkeiten, sich selbst zu verteidigen oder die Situation zu beenden.
- Kollektive oder Gruppenkomponente: In vielen Fällen greifen mehrere Schüler oder eine Gruppe, die das Verhalten verstärkt, ein.
- Passive Beobachter: Andere Kollegen wissen von der Situation, greifen aber nicht ein oder kommunizieren nicht.
Manifestationen von Mobbing
Mobbing kann sich auf verschiedene Weise äußern. Es gibt nicht immer direkte körperliche Aggression; In vielen Fällen geschieht es durch Ausgrenzung, Demütigung, Einschüchterung oder digitales Verhalten.
- Soziale Ausgrenzung und Marginalisierung.
- Verbale Aggression, Beleidigungen oder wiederholtes Spotten.
- Demütigung, Demütigung oder öffentliche Lächerlichkeit.
- Direkte oder indirekte körperliche Aggression.
- Einschüchterung, Drohungen oder Erpressung.
- Cybermobbing über soziale Netzwerke, Webseiten, E-Mails oder mobile Nachrichten.
- Verbreitung unerwünschter Bilder, Beleidigungen, Drohungen oder Inhalte.
- Belästigung oder Aggression im Zusammenhang mit sexueller Freiheit oder Orientierung.
- Sexuelle Belästigung oder sexueller Missbrauch.
Protokoll zur Bekämpfung von Mobbing in Andalusien
Die autonomen Gemeinschaften haben im Rahmen ihrer Bildungsbefugnisse Protokolle zur Bekämpfung von Mobbing genehmigt. In Andalusien wird das Protokoll im Rahmen der Vorschriften zum Zusammenleben in Schulen entwickelt und legt eine Reihe von Maßnahmen fest, die darauf abzielen, Schutzmaßnahmen zu erkennen, zu kommunizieren, zu untersuchen und zu ergreifen.
Schritt 1. Identifikation und Kommunikation der Situation
Jedes Mitglied der Bildungsgemeinschaft, das Kenntnis oder Verdacht auf eine Mobbing-Situation hat, muss dies dem Lehrpersonal, der Nachhilfe, der Beratung oder dem Managementteam melden. In jedem Fall muss die Information die Leitung des Zentrums oder, falls nicht, ein Mitglied des Managementteams erreichen.
Schritt 2. Sofortiges Handeln
Nach Erhalt der Mitteilung muss das Managementteam sich mit dem Nachhilfelehrer der betroffenen Schüler treffen und mit Anleitung Informationen sammeln, analysieren und die notwendige Intervention bewerten. Wenn eine mögliche Belästigungssituation festgestellt wird, muss der Provinz-Bildungsinspektionsdienst informiert werden.
Schritt 3. Notfallmaßnahmen
Falls erforderlich, muss die Schule dringende Maßnahmen ergreifen, um den betroffenen Schüler zu schützen und weitere Aggressionen zu vermeiden.
- Maßnahmen, die die sofortige Sicherheit der belästigten Person garantieren.
- Spezifische Unterstützung und Hilfe für den betroffenen Schüler.
- Vorsichtsmaßnahmen gegen Schüler, die angeblich Mobber sind.
Schritt 4. Übertragung an Familien oder gesetzliche Vormünder
Der Nachhilfelehrer, das Beratungs- oder Managementteam muss die Familien oder gesetzlichen Erziehungsberechtigten der beteiligten Schüler mit gebotener Vorsicht und Vertraulichkeit informieren und die Situation sowie die getroffenen Maßnahmen kommunizieren.
Schritt 5. Kommunikation mit anderen Fachleuten
Die Schulleitung kann unter Respekt der Vertraulichkeit und Privatsphäre der Minderjährigen das Lehrteam und, falls erforderlich, weitere Fachkräfte des Zentrums oder externe soziale, gesundheitliche oder gerichtliche Stellen informieren.
Schritt 6. Informationssammlung
Sobald dringende Maßnahmen ergriffen wurden, muss das Managementteam Informationen aus verschiedenen Quellen sammeln, um die Lage richtig einzuschätzen.
- Überprüfung der vorhandenen Unterlagen zu den betroffenen Schülern.
- Beobachtung von Indikatoren in Gemeinschaftsräumen, Klassenräumen und ergänzenden Aktivitäten.
- Interviews mit Schülern, Kommilitonen, Familien, Beratungsstellen oder anderen Fachleuten.
- Erstellung eines Berichts durch die Leitung des Zentrums mit den erhaltenen Informationen.
In dieser Phase müssen der Schutz von Minderjährigen, der Schutz ihrer Privatsphäre, sofortiges Handeln, die Schaffung eines Vertrauensklimas, die Sammlung von Beweisen und Indikatoren sowie die Vermeidung von doppelten Eingriffen oder unnötigen Verzögerungen garantiert werden.
Schritt 7. Anwendung von Korrekturen und Disziplinarmaßnahmen
Sobald die Informationen überprüft wurden, muss die Schulleitung die entsprechenden Korrekturen oder Disziplinarmaßnahmen gemäß dem Koexistenzplan und den geltenden Vorschriften ergreifen.
Schritt 8. Mitteilung an die Koexistenzkommission
Die Schulleitung muss den erstellten Bericht und, wo zutreffend, die angewandten Disziplinarmaßnahmen an die Koexistenzkommission der Schule übergeben.
Schritt 9. Mitteilung an die Bildungsaufsicht
Das Managementteam muss den Bericht an den Provincial Education Inspection Service weiterleiten, ohne die sofortige Kommunikation zu beeinträchtigen, die von Anfang an angemessen sein könnte.
Schritt 10. Definition von Maßen und Handlungen
Das Managementteam muss mit Unterstützung von pädagogischer Beratung Maßnahmen und Maßnahmen definieren, die auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sind. Diese Maßnahmen können sowohl auf die Schule als auch auf das Klassenzimmer sowie auf die betroffenen Schüler, die Aggressoren, Beobachter, Familien und Lehrer gerichtet werden.
- Mit der geschikanierten Person: Schutzmaßnahmen , emotionale Unterstützung, soziale Betreuung, Kommunikationsfähigkeiten, Selbstwertgefühl und mögliche Überweisung an spezialisierte Einrichtungen.
- Mit den Angreifer-Schülern: Korrekturmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen, Verhaltensänderungsprogramme und gegebenenfalls Überweisung an kompetente Dienste.
- Mit Beobachtern: Empathie, Sensibilisierung, Mediation und Peer-to-Peer-Hilfe.
- Mit Familien: Informationen, Orientierung, Koordination und Verpflichtungen zum Zusammenleben.
- Mit dem Lehrpersonal und dem Personal des Zentrums: Richtlinien für Intervention, Überwachung, Erkennung von Indikatoren und spezifische Schulungen.
Die Schulleitung muss für die Überwachung der ergriffenen Maßnahmen verantwortlich sein und regelmäßig die Koexistenzkommission, die Familien und die Bildungsinspektion informieren.
Schritt 11. Kommunikation mit Familien
Die Familien oder gesetzlichen Erziehungsberechtigten der beteiligten Studierenden müssen über die individuellen, organisatorischen und präventiven Maßnahmen informiert werden, wobei stets die Vertraulichkeit des Falls gewahrt wird.
Schritt 12. Nachverfolgung durch die Bildungsinspektion
Die Bildungsinspektion muss die definierten Maßnahmen und Maßnahmen sowie die Schulsituation der beteiligten Schüler überwachen.
Preguntas frecuentes sobre acoso escolar y protocolo de actuación en Andalucía
¿Qué se considera acoso escolar?
Se considera acoso escolar una conducta de maltrato físico, verbal, psicológico, social o digital ejercida de forma reiterada contra un alumno o alumna, normalmente con intención de dañar y aprovechando una situación de desequilibrio o indefensión.
¿Cómo se diferencia el acoso escolar de un conflicto puntual?
El acoso escolar suele implicar repetición, intención de causar daño, desequilibrio de poder e indefensión de la víctima. Un conflicto puntual, aunque pueda ser grave, no siempre reúne esos elementos.
¿Qué formas puede adoptar el acoso escolar?
Puede manifestarse mediante insultos, burlas, amenazas, agresiones físicas, exclusión social, humillaciones, chantaje, difusión de imágenes, ciberacoso, acoso sexual o conductas vinculadas a la orientación sexual o identidad de la víctima.
¿Quién debe comunicar una posible situación de acoso?
Cualquier miembro de la comunidad educativa que conozca o sospeche una situación de acoso debe comunicarlo al profesorado, tutoría, orientación o equipo directivo, para que la información llegue a la dirección del centro.
¿Qué debe hacer el centro cuando recibe una comunicación de acoso?
El equipo directivo debe activar las actuaciones iniciales, recabar información, valorar la situación con tutoría y orientación y, si aprecia indicios de acoso, informar a la inspección educativa y adoptar medidas de protección.
¿Qué medidas urgentes pueden adoptarse para proteger a la víctima?
El centro puede adoptar medidas de seguridad, apoyo emocional, vigilancia, separación preventiva, acompañamiento, medidas cautelares respecto del alumnado presuntamente agresor y cualquier actuación necesaria para evitar nuevas agresiones.
¿Deben informarse las familias del alumnado implicado?
Sí. Las familias o responsables legales deben ser informados con cautela, confidencialidad y respeto a la intimidad de los menores, tanto de la situación detectada como de las medidas adoptadas o propuestas.
¿Qué información debe recopilar el centro durante el protocolo?
Debe revisar documentación, observar al alumnado en distintos espacios, entrevistar a personas implicadas o testigos, consultar a tutoría y orientación y elaborar un informe con los hechos, indicadores y medidas adoptadas.
¿Puede haber medidas disciplinarias frente al alumnado acosador?
Sí. Si se confirma la situación, la dirección del centro puede aplicar correcciones o medidas disciplinarias conforme al plan de convivencia y a la normativa educativa aplicable.
¿Cuándo conviene acudir a un abogado en un caso de acoso escolar?
Conviene acudir cuando el centro no actúa, las medidas son insuficientes, existen daños psicológicos o físicos, se produce ciberacoso, hay indicios de delito o la familia necesita asesoramiento para formular reclamaciones, denuncias o exigir responsabilidades.
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Mobbing-Fälle erfordern schnelles, umsichtiges und dokumentiertes Handeln. Der Schutz des Minderjährigen, die Kommunikation mit dem Bildungszentrum, die Aktivierung des Protokolls und die Bewahrung von Beweismitteln können entscheidend sein, um eine Verschlechterung der Lage zu verhindern.
IN DIEM berät Abogados Familien, Minderjährige und Schulen in Situationen von Mobbing, Cybermobbing, Konflikten im Bildungsbereich sowie möglichen administrativen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Haftungen, die sich aus diesen Ereignissen ergeben.
Wusstest du, dass Abogados IN DIEM einen Online-Service und einen Express-Service anbietet?
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