Internationale Steuerregularisierung
Internationale Steuerregularisierung
Internationale Steuerregularisierung
Internationale steuerliche Risiken treten nicht immer vor der Durchführung einer Transaktion zutage. Manchmal treten sie erst danach zutage: bei der Überprüfung abgeschlossener Geschäftsjahre, bei der Vorbereitung einer Steuerprüfung, beim Erhalt eines Steuerbescheids, bei der Feststellung falsch behandelter internationaler Zahlungen oder bei der Feststellung, dass eine grenzüberschreitende Struktur nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurde.
Die internationale Steuerregularisierung erfordert eine genaue Rekonstruktion des Geschehens. Welche Transaktion wurde durchgeführt, welche Unternehmen waren daran beteiligt, welche Steuererklärungen wurden eingereicht, welche Quellensteuern wurden einbehalten, welches Abkommen kam zur Anwendung, welche Unterlagen liegen vor und welche Geschäftsjahre könnten davon betroffen sein? Ein Vorgehen ohne eine solche Überprüfung kann zu unvollständigen Antworten oder neuen Unstimmigkeiten führen.
Diese Seite ist Teil des Dienstleistungsangebots von Anwälte für internationales Steuerrecht und richtet sich an Unternehmen, Konzerne, Gesellschaften, Investoren und internationale Strukturen, die bereits umgesetzte steuerliche Maßnahmen ordnen müssen.
Beratung zur Ordnung bereits umgesetzter internationaler Steuerpositionen
Eine internationale Regularisierung sollte nicht als automatischer Vorgang betrachtet werden. Bevor Sie Steuererklärungen korrigieren oder der Behörde antworten, müssen Sie die relevanten Sachverhalte, die geltenden Vorschriften und die verfügbaren Unterlagen ermitteln.
Das Allgemeine Steuergesetz regelt den allgemeinen Rahmen für die steuerlichen Pflichten und die Verfahren zur Erhebung von Steuern in Spanien.
Ebenfalls von Bedeutung können die Allgemeinen Vorschriften für Maßnahmen und Verfahren der Steuerverwaltung und -prüfung sein, insbesondere wenn derzeit Prüfungen, Aufforderungen oder Verwaltungsverfahren laufen.
Im Bereich des internationalen Steuerrechts wird die Sache noch komplexer, da ein und dieselbe Situation spanische Rechtsvorschriften, ausländische Rechtsvorschriften, Abkommen, Quellensteuern, Unternehmensunterlagen und in verschiedenen Geschäftsjahren angewandte Kriterien miteinander verknüpfen kann.
Wann kann eine internationale Steuerbereinigung erforderlich sein?
Die Notwendigkeit einer Nachholung kann sich aus einer bereits umgesetzten unternehmerischen Entscheidung, einem unzureichend dokumentierten grenzüberschreitenden Geschäftsvorfall, einer unvollständig ausgefüllten Steuererklärung oder einer Mitteilung der Steuerbehörde ergeben.
Grenzüberschreitende Transaktionen und frühere Erklärungen
Eine grenzüberschreitende Transaktion kann möglicherweise nur teilweise oder mit einer Einstufung deklariert worden sein, die sich später als fragwürdig erweist. Dies kann bei Zahlungen für Dienstleistungen, Finanzierungen, Lizenzgebühren, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Umstrukturierungen sowie beim Erwerb oder Verkauf von Unternehmen vorkommen.
Wenn die Ursache des Problems darin liegt, wo eine Gesellschaft oder Struktur steuerlich ansässig ist, dann ist die internationale Steueransässigkeit kann der erste Analysepunkt sein. Bei bereits vollzogenen Übernahmen oder Verkäufen ist die Steuerliche Behandlung internationaler Unternehmensverkäufe eine gesonderte Prüfung erfordern, sofern das Risiko aus der gesellschaftsrechtlichen Transaktion resultiert.
Bei der Regularisierung sind Sachverhalte, Verträge, Erklärungen, Zahlungen, der Wohnsitz, die betroffenen Gerichtsbarkeiten sowie die entsprechenden Belege zu berücksichtigen.
Quellensteuern, Abkommen und bereits eingetretene Doppelbesteuerung
Bei internationalen Zahlungen von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Dienstleistungen gelten die internationale Quellensteuern Anlass für eine Nachveranlagung sein. Das Unternehmen hat möglicherweise einen falschen Einbehalt vorgenommen, eine mögliche Ermäßigung nicht berücksichtigt oder ein Kriterium ohne ausreichende Dokumentation angewendet.
Es kann auch vorkommen, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wurde, ohne dass der Wohnsitz, der Begünstigte, die Art der Einkünfte oder die Anforderungen an die Unterlagen ordnungsgemäß überprüft wurden. Die Doppelbesteuerungsabkommen können zwar relevant sein, müssen jedoch im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Geschäftsvorfall geprüft werden.
Wenn die Regularisierung auf Einkünfte zurückzuführen ist, die in zwei Ländern besteuert wurden, gilt die internationale Doppelbesteuerung muss anhand der vorliegenden Unterlagen überprüft werden.
Feste Niederlassung, Verrechnungspreise und ausländische Investitionen
Wenn ein ausländisches Unternehmen bereits in Spanien tätig war, ohne seine steuerliche Präsenz zu überprüfen, gilt die ständige Betriebsstätte in Spanien kann zu den zentralen Fragen zählen. In diesen Fällen müssen die tatsächliche Geschäftstätigkeit, die Mittel, die Verträge, das Personal, die Vertreter sowie die betroffenen Geschäftsjahre analysiert werden.
Wenn sich das Risiko aus konzerninternen Transaktionen ergibt, sind die Verrechnungspreise bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen sowie die Dokumentation die Strategie beeinflussen können. Dienstleistungen, Finanzierungen, Lizenzen, Kostenteilung oder Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen müssen anhand von Marktkriterien und unter Vorlage entsprechender Belege überprüft werden.
Wenn die Investition in Spanien bereits getätigt wurde, ohne dass die Rechtsform, die Finanzierung oder die Meldepflichten überprüft wurden, dann ausländische Investition in Spanien muss unter Umständen parallel geprüft werden.
Professionelle, individuelle Betreuung in ganz Spanien.
Die Anwaltskanzlei IN DIEM unterhält Niederlassungen in Madrid, Sevilla, Málaga und Las Palmas de Gran Canaria … sowie in weiteren Städten und Ortschaften. IN DIEM ist in ganz Spanien und international tätig und bietet Online-Dienstleistungen an. Jeder Fall ist für uns von großer Bedeutung; wir bearbeiten ihn sorgfältig und gewissenhaft.
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Prüfung der Unterlagen vor der Korrektur oder der Beantwortung an die Steuerbehörde
Die Dokumentation ist ausschlaggebend für die Qualität jeder Strategie zur internationalen Steuerregularisierung. Verträge, Rechnungen, konzerninterne Vereinbarungen, Bescheinigungen über den Steuerwohnsitz, eingereichte Steuererklärungen, Nachweise über Quellensteuerabzüge, Finanzberichte, Verrechnungspreisdokumentation, Organigramme, Gesellschaftsprotokolle und Steuerbescheide können für die Beurteilung der Situation erforderlich sein.
Die Steuerbehörde stellt Informationen zu Verfahren im Zusammenhang mit der Steuerverwaltung, Steuerprüfung und Steuerkontrolle bereit, die im Falle eines Verwaltungsverfahrens, bei der Steuerverwaltung sowie im Rahmen von Steuerprüfungsverfahren von Bedeutung sein können.
Bevor Sie antworten, sollten Sie prüfen, welche Informationen der Behörde vorliegen, was sie anfordert, auf welche Geschäftsjahre sich die Anfrage bezieht, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Risiken sich aus einer unvollständigen Antwort ergeben könnten.
Internationale Regularisierung in Unternehmen, Konzernen und komplexen Strukturen
In internationalen Konzernen kann die Regularisierung mehrere Gesellschaften, Rechtsordnungen und Geschäftsjahre betreffen. Ein Fehler bei der Quellensteuerabführung kann mit einem Steuerabkommen in Zusammenhang stehen; eine Verrechnungspreisanpassung kann zu einer Doppelbesteuerung führen; eine nicht geprüfte Präsenz kann eine Betriebsstätte begründen; bei einer Auslandsinvestition können noch nicht erfüllte Meldepflichten bestehen.
Bei komplexeren Strukturen ist ein internationale Holdinggesellschaft eine gesonderte Prüfung erfordern, wenn das Ereignis Beteiligungen, Dividenden, die Finanzierung oder Zahlungsströme zwischen den Unternehmen der Gruppe betrifft.
Die Steuerbehörde hat die internationale Besteuerung in ihre Vorschriften und Auslegungskriterien aufgenommen, die auf ihrer Website abrufbar sind.
Häufige Fehler im Bereich des bereits umgesetzten internationalen Steuerrechts
Einer der häufigsten Fehler besteht darin, ein Doppelbesteuerungsabkommen ohne ausreichende Belege anzuwenden. Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass eine ausländische oder spanische Quellensteuer zu einem späteren Zeitpunkt problemlos korrigiert werden kann. Risiken bestehen zudem, wenn konzerninterne Transaktionen erst nach mehreren Geschäftsjahren dokumentiert werden oder wenn die tatsächliche Struktur nicht mit den Verträgen übereinstimmt.
Bei ausländischen Unternehmen, die in Spanien tätig sind, kann das Problem dadurch entstehen, dass sie ihre Betriebsstätte nicht überprüft haben. Bei internationalen Konzernen kann es dadurch entstehen, dass sie Tochtergesellschaften finanzieren, Dienstleistungen erbringen oder immaterielle Vermögenswerte übertragen, ohne über klare Verrechnungspreisrichtlinien zu verfügen.
Das Körperschaftsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz für Nichtansässige können bei der Überprüfung internationaler Unternehmensstrukturen, nichtansässiger Unternehmen und mit Spanien verbundener Einkünfte von Bedeutung sein.
So arbeitet IN DIEM Abogados
IN DIEM prüft die internationale Steuerregularisierung aus rechtlicher, steuerlicher und dokumentarischer Sicht. Die Arbeit beginnt mit der Ermittlung der Transaktionen, Rechtsordnungen, beteiligten Unternehmen, betroffenen Geschäftsjahre, eingereichten Steuererklärungen, geleisteten Zahlungen, Einbehaltungen, angewandten Abkommen und der verfügbaren Dokumentation.
Auf der Grundlage dieser Überprüfung werden Risiken, Unstimmigkeiten, mögliche Vorgehensweisen und eine Reaktionsstrategie bewertet. Das Ziel besteht nicht darin, übereilt zu handeln, sondern die internationale Steuerlage zu ordnen und rechtskonforme Entscheidungen zu treffen.
Die Beratung kann die Prüfung von Steuerbescheiden, die Analyse grenzüberschreitender Transaktionen, Verrechnungspreise, Betriebsstätten, Quellensteuern, Doppelbesteuerung, bereits getätigte Investitionen sowie die entsprechende Begleitdokumentation umfassen.
Prüfen Sie internationale Geschäftsvorgänge, bevor Sie der Steuerbehörde antworten
Grenzüberschreitende Transaktionen, Quellensteuern, Verrechnungspreise oder bereits umgesetzte Strukturen können eine fachliche Überprüfung erfordern. IN DIEM ordnet Sachverhalte, Unterlagen und Risiken, um die Rechtmäßigkeit steuerlicher Maßnahmen zu beurteilen.
Wenden Sie sich an IN DIEM zur internationalen Steuerregularisierung
Falls Ihr Unternehmen, Ihr Konzern oder Ihre internationale Struktur grenzüberschreitende Transaktionen durchgeführt hat und Sie frühere Geschäftsjahre, Quellensteuern, Steuerabkommen, Verrechnungspreise, eine Betriebsstätte oder die Steuerdokumentation überprüfen müssen, sollten Sie methodisch vorgehen, bevor Sie Korrekturen vornehmen oder der Steuerbehörde antworten.
IN DIEM Abogados kann den Sachverhalt prüfen, die Unterlagen ordnen, Risiken identifizieren und eine rechtskonforme Strategie zur internationalen Regularisierung bewerten – und zwar mit einem fachlichen, umsichtigen Ansatz, der auf die Verteidigung der steuerlichen Position des Unternehmens ausgerichtet ist.
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Sofortige Betreuung und Problemlösung . Das In-Diem-Team .
Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung … IN DIEM-Notdienst
Abogados IN DIEM bietet seinen Mandanten einen 24-Stunden-Notdienst für dringende Fälle, sei es in Strafsachen, im Vertragsrecht, bei Rechtsstreitigkeiten oder in Familienangelegenheiten.
Persönlicher Service
Unser Anwaltsteam steht Ihnen persönlich in folgenden Orten zur Verfügung: Málaga, Madrid, Sevilla, Las Palmas de Gran Canaria, Huelva, Jerez, Cádiz sowie in Tomares, Mairena del Alcor, Mairena del Aljarafe, Coria del Río, Dos Hermanas, Estepona und Marbella, unter anderem.
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IN DIEM bietet Ihnen Unterstützung überall dort, wo Sie diese benötigen. Nationale und internationale Unterstützung. Wir stehen Ihnen per Videokonferenz (über verfügbare Anwendungen wie Skype, GoToMeeting oder WhatsApp) sowie telefonisch zur Verfügung.
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Sofortige Rechtsberatung rund um die Uhr. Unser Anwaltsteam steht Ihnen in jeder Situation mit Rat und Tat zur Seite und bietet Ihnen schnelle, professionelle und vertrauliche Beratung per Telefon, Videogespräch oder persönlich.
Häufig gestellte Fragen zu internationalen Rechtsangelegenheiten
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu internationalen Rechtsdienstleistungen, grenzüberschreitenden Geschäften, Gesellschaftsrecht und globaler Rechtsberatung.
Was ist eine internationale Steuerbereinigung?
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Hierbei handelt es sich um die Überprüfung und Korrektur bereits festgelegter steuerlicher Beurteilungen, wenn Transaktionen, Strukturen, Zahlungen oder Investitionen vorliegen, die mehrere Länder betreffen.
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Wann könnte ein Unternehmen diese benötigen?
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Wenn Fehler bei Steuererklärungen, Quellensteuern, Abkommen, Verrechnungspreisen, Betriebsstätten, Auslandsinvestitionen oder grenzüberschreitenden Geschäften festgestellt werden.
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Bedeutet eine Regularisierung, dass ein Verstoß anerkannt wird?
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Nicht unbedingt. Dabei kann es sich um die Ordnung der Unterlagen, die Korrektur von Kriterien, die Überprüfung von Aufgaben oder die fachliche Beantwortung eines Steuerbescheids handeln.
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Was geschieht, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen falsch angewendet wurde?
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Bevor Maßnahmen ergriffen werden, sind die betreffenden Einkünfte, die Vereinbarung, die vorliegenden Unterlagen, die vorgenommenen Einbehaltungen sowie die betroffenen Geschäftsjahre zu prüfen.
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Kann ein Risiko im Zusammenhang mit einer festen Niederlassung regularisiert werden?
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Ja. Es kann erforderlich sein, die ausgeübte Tätigkeit, die eingesetzten Mittel, die Verträge, die ausgeübten Funktionen, die betroffenen Geschäftsjahre sowie die sich daraus möglicherweise ergebenden steuerlichen Verpflichtungen zu bewerten.
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Können Verrechnungspreise eine Berichtigung erfordern?
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Ja. Wenn konzerninterne Transaktionen ohne ausreichende Dokumentation, inkonsistente Preise oder Anpassungen vorliegen, die sich auf frühere Geschäftsjahre auswirken, kann es erforderlich sein, die Verrechnungspreispolitik zu überprüfen.
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Welche Rolle spielen internationale Quellensteuern?
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Nicht vorgenommene, fehlerhaft vorgenommene oder unrechtmäßig getragene Quellensteuern können Anlass für eine internationale Steuerprüfung und -berichtigung sein.
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Richtet sich die internationale Steuerbereinigung an im Inland ansässige ausländische natürliche Personen?
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Nein. Diese Seite richtet sich in erster Linie an Unternehmen, Gesellschaften, internationale Konzerne, Investitionen, Gesellschaftsstrukturen und komplexe Vermögensverhältnisse mit internationalen steuerlichen Auswirkungen.
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Was ist zu tun, wenn die Steuerbehörde eine internationale Prüfung einleitet?
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Es empfiehlt sich, die erhaltene Mitteilung, die betroffenen Vorgänge, die verfügbaren Unterlagen, die analysierten Vorgänge und die geltenden Vorschriften zu prüfen, bevor Sie antworten.
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Kann IN DIEM frühere Übungen mit internationalen Auswirkungen überprüfen?
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Ja. IN DIEM analysiert den Sachverhalt, die Vorgänge, die Unterlagen, die vorgelegten Erklärungen, die geltenden Rechtsvorschriften, die festgestellten Risiken sowie die möglichen rechtskonformen Vorgehensweisen.
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Überprüfen Sie internationale Geschäftsvorgänge, bevor Sie dem Finanzamt antworten
Grenzüberschreitende Transaktionen, Quellensteuern, Verrechnungspreise oder bereits umgesetzte Strukturen können eine fachliche Überprüfung erfordern. IN DIEM ordnet Sachverhalte, Unterlagen und Risiken, um die Rechtmäßigkeit steuerlicher Maßnahmen zu bewerten.
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