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Steuerliche Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen in Spanien

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Struktur ausländischer Investitionen in Spanien – vom Kapitaleintritt über die Finanzierung und Besteuerung bis hin zum künftigen Ausstieg.
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Ausländische Investitionen in Spanien

Der Einstieg in den spanischen Markt kann auf vielfältige Weise erfolgen: durch die Gründung einer Gesellschaft, den Erwerb eines Unternehmens, die Eröffnung einer Zweigniederlassung, die Finanzierung einer Tochtergesellschaft, den Kauf von Vermögenswerten, die Einbindung nicht ansässiger Gesellschafter oder die Kanalisierung der Investition über eine internationale Struktur. Die Entscheidung ist nicht nur gesellschaftsrechtlicher oder geschäftlicher Natur. Sie hat zudem von Anfang an steuerliche Konsequenzen.

Ausländische Investitionen in Spanien erfordern eine Prüfung, wie der Einstieg gestaltet wird, wer investiert, aus welcher Rechtsordnung, über welches Vehikel, mit welcher Finanzierung, welche internationalen Zahlungen anfallen werden und wie ein eventueller zukünftiger Ausstieg vorgesehen ist. Eine geeignete Struktur kann die Transaktion erleichtern; eine improvisierte Struktur kann hingegen zu Einbehaltungen, steuerlichen Kosten, Meldepflichten oder Konflikten zwischen verschiedenen Rechtsordnungen führen.

Diese Seite ist Teil des Dienstleistungsangebots von Anwaltskanzlei für internationales Steuerrecht und befasst sich mit Unternehmensinvestitionen, internationalen Konzernen, nicht ansässigen Gesellschaftern sowie Strukturen für den Markteintritt oder die Expansion in Spanien.

Steuerberatung für Investitionen oder Expansionen in Spanien

Eine Investition in Spanien beschränkt sich nicht auf die Einbringung von Kapital. Sie kann Entscheidungen hinsichtlich der Gründung einer Gesellschaft, des Erwerbs von Beteiligungen, der Finanzierung, konzerninterner Verträge, Dividenden, Meldepflichten, der Besteuerung von Nichtansässigen sowie der Abstimmung mit den Rechtsvorschriften des Landes des Investors umfassen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Unternehmen veröffentlicht auf seiner offiziellen Website amtliche Informationen zu Meldungen über Auslandsinvestitionen und den damit verbundenen Verfahren.

Die Analyse muss vor der Durchführung der Transaktion beginnen. Die Eingangsstruktur bestimmt die Besteuerung der spanischen Gesellschaft, die steuerliche Behandlung des Investors, die künftige Gewinnausschüttung, die Finanzierung und eine mögliche Veräußerung.

Was ist vor der Durchführung einer Auslandsinvestition zu prüfen?

Jede Investition erfordert einen eigenen Plan. Es ist nicht dasselbe, ein spanisches Unternehmen zu erwerben, als eine Tochtergesellschaft von Grund auf zu gründen, ein Beteiligungsunternehmen zu finanzieren, über eine Zweigniederlassung tätig zu sein oder über eine Holdingstruktur zu investieren.

Investmentvehikel, Gesellschaft, Zweigniederlassung oder Erwerb

Die Wahl der Rechtsform ist eine der ersten wichtigen Entscheidungen. Eine spanische Gesellschaft, eine Zweigniederlassung, eine direkte Beteiligung, ein Erwerb von Vermögenswerten oder eine internationale Struktur können unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn der Markteintritt in Spanien im Rahmen einer direkten Geschäftstätigkeit erfolgt, besteht das Risiko einer einer ständigen Niederlassung in Spanien muss von Beginn an geprüft werden. Besteht die Investition im Erwerb einer spanischen Gesellschaft, kann die Transaktion mit der Besteuerung internationaler Unternehmenskäufe, wobei der M&A-Prozess auf dieser Seite nicht eingehend behandelt wird.

Finanzierung, Dividenden und grenzüberschreitende Zahlungen

Die Finanzierung kann in Form von Eigenkapital, Darlehen, konzerninterner Finanzierung, Gesellschaftereinlagen oder anderen Instrumenten erfolgen. Jede dieser Finanzierungsformen kann in Spanien und im Rechtsraum des Investors unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben.

Wenn die Kapitalanlage Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne erzeugt, die mit mehreren Ländern in Zusammenhang stehen, gilt die internationale Doppelbesteuerung kann Teil der Analyse sein. Ebenfalls von Bedeutung können die Doppelbesteuerungsabkommen sowie internationale Quellensteuern, insbesondere bei Zahlungen von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Dienstleistungen.

Unterlagen und Erklärungen zu Auslandsinvestitionen

Ausländische Investitionen können eine Überprüfung der Dokumentations- und Meldepflichten erforderlich machen. Es darf nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass für jede Investition dieselbe Erklärung, dasselbe Formular oder dieselbe Genehmigung erforderlich ist; vielmehr müssen die Art der Transaktion, der Investor, das Land, der Sektor, das Anlageinstrument und die geltenden Vorschriften analysiert werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Unternehmen stellt unter der Rubrik „Formulare und Einreich ung von Erklärungen“ Informationen zu den Formularen und zur Einreichung von Erklärungen über Auslandsinvestitionen bereit.

Zu berücksichtigen sind ferner das Gesetz 19/2003 sowie die jüngsten Vorschriften zu Auslandsinvestitionen, darunter das Königliche Dekret 571/2023, die Verordnung ECM/57/2024 und der Beschluss vom 31. Januar 2024.

Steuerliche Behandlung bei Beginn, Fortführung und Beendigung der Investition

Eine Auslandsinvestition muss in drei Phasen betrachtet werden: Einstieg, Betriebsphase und Ausstieg. Beim Einstieg wird die Struktur festgelegt. Während der Betriebsphase werden Gewinne, Finanzierung, konzerninterne Transaktionen und steuerliche Verpflichtungen verwaltet. Beim Ausstieg können Veräußerungsgewinne, Quellensteuern, Umstrukturierungen oder Veräußerungen auftreten.

Der internationale Steueransässigkeit des Anlegers und der beteiligten Unternehmen kann die Einstiegsstruktur beeinflussen. Bei Transaktionen, die mehrere Rechtsordnungen betreffen, kann sie für die Festlegung der steuerlichen Situation entscheidend sein.

In komplexen Unternehmensstrukturen ist eine internationale Holdinggesellschaft eine gezielte Prüfung erfordern, insbesondere wenn die Investition mit Beteiligungen in verschiedenen Rechtsordnungen, internationaler Finanzierung oder der künftigen Ausschüttung von Dividenden einhergeht.

Unsere Büros
Madrid, Sevilla und Málaga

Professionelle, individuelle Betreuung in ganz Spanien.

Ein paar Worte über uns

Die Anwaltskanzlei IN DIEM unterhält Niederlassungen in Madrid, Sevilla, Málaga und Las Palmas de Gran Canaria … sowie in weiteren Städten und Ortschaften. IN DIEM ist in ganz Spanien und international tätig und bietet Online-Dienstleistungen an. Jeder Fall ist für uns von großer Bedeutung; wir bearbeiten ihn sorgfältig und gewissenhaft.

professionelle Dienstleistungen

Berufserfahrung: Richter, Staatsanwälte, Staatsrechtsanwälte.

Abogados IN DIEM ist eine Kanzlei, deren Fachleute über umfangreiche Berufserfahrung als Richter, Staatsanwälte, Staatsrechtsanwälte, Hochschullehrer usw. verfügen. Sie bieten Ihnen die Gewissheit und Sicherheit, auf das beste Team zurückgreifen zu können – ein wettbewerbsfähiges und bestens qualifiziertes Team, das Ihre Ziele erreicht und Ihren Bedürfnissen gerecht wird.

Ausländische Investitionen, internationale Konzerne und konzerninterne Transaktionen

Wenn der Investor Teil eines internationalen Konzerns ist, stellt die Investition selten einen Einzelfall dar. Es kann zu konzerninternen Darlehen, Managementdienstleistungen, Markenlizenzen, der Übertragung immaterieller Vermögenswerte, Kostenaufteilung, Finanzierungen, Bürgschaften oder Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen kommen.

Wird die Investition über Konzerngesellschaften abgewickelt, so gelten für die Verrechnungspreispolitik bei verbundenen Geschäften die Finanzierung, die Dienstleistungen und die konzerninternen Zahlungen beeinflussen.

Das Körperschaftsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz für Nichtansässige können für die Beurteilung der steuerlichen Behandlung spanischer Unternehmen, nichtansässiger Investoren und mit Spanien verbundener Einkünfte von Bedeutung sein.

Häufige Fehler bei Investitionen in Spanien ohne steuerliche Struktur

Einer der häufigsten Fehler besteht darin, eine Gesellschaft zu gründen oder Anteile zu erwerben, ohne zu prüfen, wie die Investition finanziert wird, wie Gewinne ausgeschüttet werden oder welche Abzüge anfallen könnten. Ein weiterer häufiger Fehler ist es, die Investition als rein geschäftliches Vorhaben zu betrachten und steuerliche Aspekte auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Probleme können auch entstehen, wenn konzerninterne Verträge ohne wirtschaftliche Grundlage verwendet werden, wenn Verpflichtungen im Zusammenhang mit Auslandsinvestitionen nicht eingehalten werden, wenn die spanische Steuerregelung nicht mit der des Landes des Investors abgestimmt wird oder wenn der künftige Ausstieg nicht von Anfang an vorgesehen ist.

Sollte die Investition bereits getätigt worden sein, ohne dass steuerliche Verpflichtungen oder Meldepflichten geprüft wurden, kann es erforderlich sein, eine internationale steuerliche Nachregulierungin Betracht zu ziehen. Diese Überprüfung muss von der bestehenden Struktur, der Dokumentation, den betroffenen Geschäftsjahren, den geleisteten Zahlungen und den noch ausstehenden Verpflichtungen ausgehen.

So arbeitet IN DIEM Abogados

IN DIEM prüft ausländische Investitionen in Spanien unter rechtlichen, steuerlichen und dokumentarischen Gesichtspunkten. Die Analyse beginnt mit der Ermittlung des Investors, seines Sitzlandes, des Zwecks der Transaktion, des vorgesehenen Vehikels, der Finanzierung, der Geschäftstätigkeit in Spanien, der grenzüberschreitenden Zahlungen sowie der Meldepflichten.

Auf der Grundlage dieser Prüfung werden die am besten geeignete Struktur, die anfängliche Besteuerung, die Beziehung zwischen dem Investor und dem spanischen Unternehmen, mögliche Quellensteuern, die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, die erforderlichen Unterlagen, die Risiken einer Betriebsstätte, verbundene Geschäfte sowie die Ausstiegsstrategie bewertet.

Ziel ist es, dass die Investition im Rahmen einer schlüssigen, dokumentierten und an die unternehmerische Situation des Investors angepassten steuerlichen Struktur durchgeführt wird.

Planen Sie Ihre Investition in Spanien, bevor Sie sie tätigen

Der Zufluss von ausländischem Kapital erfordert eine Überprüfung der Rechtsform, der steuerlichen Rahmenbedingungen, der Finanzierung, der Investitionserklärungen, der grenzüberschreitenden Zahlungen sowie der Ausstiegsstrategie. IN DIEM sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung der Transaktion, bevor rechtliche oder steuerliche Verpflichtungen eingegangen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine kostenlose Beratung durch unser Expertenteam beantragen können.

Wenden Sie sich an IN DIEM, um eine Auslandsinvestition zu prüfen

Sollte Ihr Unternehmen, Ihre Unternehmensgruppe oder Ihre Vermögensstruktur in Spanien investieren, eine Gesellschaft erwerben, eine Tochtergesellschaft gründen, eine Geschäftstätigkeit finanzieren oder auf den spanischen Markt expandieren wollen, empfiehlt es sich, das Vorhaben zu prüfen, bevor Sie Verpflichtungen eingehen.

IN DIEM Abogados kann die Einstiegsstruktur, die spanischen und internationalen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die Meldepflichten, die Finanzierung, grenzüberschreitende Zahlungen sowie die Ausstiegsplanung analysieren, um die Investition unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten zu strukturieren.

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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zu internationalen Rechtsangelegenheiten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu internationalen Rechtsdienstleistungen, grenzüberschreitenden Geschäften, Gesellschaftsrecht und globaler Rechtsberatung.

Was sollte ein ausländisches Unternehmen prüfen, bevor es in Spanien investiert?

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Sie sollten die Gründungsstruktur, die Gesellschaftsform, die Finanzierung, das spanische Steuerrecht, grenzüberschreitende Zahlungen, die Meldepflichten sowie die Ausstiegsstrategie prüfen.
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¿Una inversión extranjera en España exige siempre constituir una sociedad?


Nicht unbedingt. Je nach Transaktion und deren Zielen kann dies über eine Gesellschaft, eine Niederlassung, eine Übernahme, eine Beteiligung, eine Finanzierung oder andere Modelle erfolgen.
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Muss jede ausländische Investition zuvor genehmigt werden?

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Dies darf nicht automatisch vorausgesetzt werden. Der Investor, das Herkunftsland, der Sektor, die Transaktion, die geltenden Vorschriften sowie mögliche Melde- oder Genehmigungspflichten müssen geprüft werden.
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Welche steuerlichen Regelungen gelten für eine spanische Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns?

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Dies hängt von der Art ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Finanzierung, den konzerninternen Zahlungen, dem Wohnsitz der Gesellschafter, den Dividenden, den Quellensteuern sowie den Geschäften mit verbundenen Unternehmen ab.
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¿Qué ocurre si una empresa extranjera opera directamente en España?


Es kann erforderlich sein, zu prüfen, ob die Gefahr einer Betriebsstätte besteht und welche steuerlichen Verpflichtungen sich daraus ergeben könnten.
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Muss die Finanzierung einer spanischen Tochtergesellschaft steuerlich überprüft werden?

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Ja. Darlehen, Zinsen, Einlagen, Kapitalisierung und konzerninterne Finanzierungen können steuerliche und dokumentarische Auswirkungen haben, die im Vorfeld geprüft werden sollten.
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¿Los dividendos pagados a socios extranjeros pueden generar retenciones?


Ja. Dies kann steuerliche Konsequenzen und internationale Quellensteuern nach sich ziehen, die gemäß den innerstaatlichen Vorschriften, dem Wohnsitz des Empfängers und gegebenenfalls dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen sind.
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¿La inversión extranjera puede implicar precios de transferencia?


Ja. Wenn Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen stattfinden, wie beispielsweise Finanzierungen, Dienstleistungen, Lizenzen, die Übertragung von Vermögenswerten oder konzerninterne Zahlungen, kann es erforderlich sein, die Verrechnungspreispolitik zu überprüfen.
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¿Qué pasa si la inversión ya se ejecutó sin revisión fiscal?


Es kann erforderlich sein, die Struktur, die Dokumentation, die eingereichten Steuererklärungen, die betroffenen Geschäftsjahre sowie mögliche Wege zur internationalen steuerlichen Regularisierung zu überprüfen.
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¿IN DIEM puede asesorar en una inversión extranjera en España?


Ja. IN DIEM prüft die Investitionsstruktur, die steuerlichen Aspekte, die gewählte Rechtsform, die Finanzierung, die Meldepflichten, grenzüberschreitende Zahlungen sowie die damit verbundenen Risiken, um eine rechtlich solide und steuerlich effiziente Struktur zu entwickeln.
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Die Art der Investition bestimmt die steuerliche Behandlung des gesamten Vorhabens. Wir analysieren das Anlageinstrument, die Finanzierung, die internationalen Zahlungen und die geltenden Verpflichtungen, um von Anfang an eine solide Struktur zu entwerfen und künftige steuerliche Risiken zu minimieren.

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