Strafrechtliche Verwundbarkeit von Unternehmen und Organisationen: Risiken und Compliance

Die schwarz-weiße Fassade eines Unternehmensgebäudes repräsentiert die rechtliche Struktur einer Organisation.

WICHTIG: Dieser Artikel analysiert die kriminelle Verwundbarkeit von Unternehmen und Organisationen gemäß dem zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung geltenden regulatorischen und interpretativen Rahmenbedingungen. Derzeit müssen alle Fragen zur strafrechtlichen Haftung von juristischen Personen, strafrechtlicher Compliance, Unternehmensermittlungen, Kriminalitätspräventionsmodellen oder Strafverteidigung von Unternehmen gemäß dem konkreten Fall, Artikel 31 bis des Strafgesetzbuchs, den Artikeln 31 ter bis 31 Quinquies des Strafgesetzbuches, Rundschreiben 1/2016 des Generalstaatsanwalts, überprüft werden, die aktuelle Rechtsprechung und die für jeden Tätigkeitssektor geltenden Vorschriften.

Das Wissen, dass ein Unternehmen wegen möglicher Begehung eines Verbrechens untersucht wird, sei es durch Handlungen des Vorstands, der Rechtsvertreter, der Verwaltungsanwalt, der Manager oder der Mitarbeiter, löst sofort Besorgnis über den möglichen Schaden aus. Dieser Schaden lässt sich auf wirtschaftliche Kosten, Reputation, Marktposition, Beziehungen zu Dritten und die Kontinuität der Tätigkeit abrechnen.

Es ist auch oft überraschend, wenn festgestellt wird, dass die Organisation nicht über ausreichende Präventions-, Erkennungs- oder Kontrollmechanismen verfügte, die es ermöglicht hätten, illegale Aktivitäten innerhalb der Geschäftsstruktur zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Oft, wenn Manager oder Verwaltungsbeamte über die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungen informiert werden, denen Unternehmen nach den Reformen des Strafgesetzbuchs ausgesetzt sein könnten, entsteht zunächst ein Gefühl der Distanz zum Risiko. Viele Unternehmen glauben, dass diese Situation scheinbarer Normalität auch in Zukunft bestehen wird, weil sie bisher nicht untersucht wurden.

Diese Schlussfolgerung basiert jedoch auf einer vergangenen Realität und einem weitgehend veralteten regulatorischen Rahmen. Das neue strafrechtliche und verfahrensrechtliche Szenario verlangt von uns, davon auszugehen, dass Unternehmen und Organisationen heute besonders Risiken von Ermittlungen, Imputationen, Sanktionen und Reputationsschäden ausgesetzt sind.

Neues rechtliches, strafrechtliches und geschäftliches Szenario

Wir stehen vor einem rechtlichen, strafrechtlichen, prozeduralen, sozialen und wettbewerbsorientierten Szenario, in dem die regulatorische Einhaltung von Unternehmen zu einer der Hauptachsen des Geschäftsrisikomanagements geworden ist.

Dieser Trend lässt sich durch mehrere Gründe erklären: die Ausweitung der strafrechtlichen Haftung juristischer Personen, die Ausweitung strafbaren Verhaltensweisen, die Stärkung der Ermittlungsmechanismen und die zunehmende Nutzung möglicher Nichteinhaltung von Vorschriften in inneren und externen Konflikten.

1. Verantwortungsprinzip von Organisationen und Unternehmen

Der regulatorische Rahmen für Unternehmen, insbesondere in Strafsachen, wurde erheblich gestärkt.

Lange Zeit konzentrierte sich das Prinzip der Persönlichkeit der Haftung und Sanktionen hauptsächlich auf die natürliche Person. Das spanische Strafrecht hat sich jedoch zu einer neuen Auffassung entwickelt, bei der das Handeln der Person auf die Organisation übertragen werden kann, in der sie stattfindet, insbesondere wenn das Unternehmen einen direkten oder indirekten Vorteil erhält oder erhalten kann.

Diese neue Stellung der Unternehmen impliziert eine effektive Verlagerung des Zentrums der Sanktionsmaßnahme auf die juristische Person, die zusammen mit der natürlichen Person, die in die Tatsachen eingegriffen hat, direkt strafrechtlich haftbar werden kann.

2. Ausweitung des strafbaren Verhaltens

Nicht nur wurde die strafrechtliche Haftung ausgeweitet, sondern geht von der Einzelperson auf die Organisation oder das Unternehmen über. Es gab auch eine Ausweitung des Haftungsobjekts durch die Aufnahme neuer Straftaten und Fälle, in denen das Unternehmen strafrechtlich haftbar gemacht werden kann.

Das bedeutet, dass das geschäftliche Risiko größer ist, da die gewöhnliche Tätigkeit eines Unternehmens mit kriminellen, regulatorischen, wirtschaftlichen, fiskalischen, ökologischen, arbeitsbezogenen, technologischen oder Verbraucherbereichen verbunden sein kann.

3. Neue Forschungsmechanismen

Auch die Untersuchungsmechanismen von Organisationen und Unternehmen haben sich weiterentwickelt. Die durch das Gesetz 41/2015 eingeführte Verfahrensreform, das am 6. Dezember 2015 in Kraft trat, stellte einen wichtigen Fortschritt in der technologischen, polizeilichen und gerichtlichen Untersuchung dar.

Diese Reform integrierte modernere Werkzeuge für die strafrechtliche Ermittlung und passte das Strafprozessrecht an neue technische Realitäten und komplexere Formen der Kriminalität an.

Für Unternehmen bedeutet das, dass Untersuchungen Kommunikation, Computersysteme, interne Dokumentation, Finanzabläufe, technologische Geräte, Beziehungen zu Dritten und innerhalb der Organisation durchgeführte Maßnahmen umfassen können.

4. Interne und externe Konflikte: Erweiterung auf Compliance-Bereiche

Interne Konflikte, wie sie zwischen Managern, Mitarbeitern, Administratoren oder Partnern auftreten können, sowie externe Konflikte mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Verwaltungen, können ebenfalls durch Informationen über mögliche regulatorische Verstöße beeinflusst werden.

In bestimmten Kontexten können die Parteien eines Konflikts Daten oder Hinweise auf Nichteinhaltung als Druck-, Verurteilungs-, Verhandlungs- oder Destabilisierungselement verwenden.

So sind strafrechtliche und regulatorische Risiken kein isoliertes Thema mehr und werden Teil der Geschäfts-, Verfahrens- und Reputationsstrategie der Organisation.

Entwicklung des Strafrechtssystems

Das Rechtssystem hat sich in drei Hauptrichtungen weiterentwickelt:

  1. Strafrechtliche Haftung auf Organisationen und Unternehmen ausweiten .
  2. Erhöhen Sie die Anzahl der Verstöße , die mit Sanktionen belegt werden können.
  3. Entwickeln Sie breitere und ausgefeiltere Ermittlungsmechanismen.

All dies ist Teil einer Entwicklung des Strafrechts in der Europäischen Union, in der die verschiedenen Rechtssysteme Kriterien wie unternehmerische strafrechtliche Haftung, Prävention, Untersuchung und regulatorische Einhaltung einbeziehen.

Berüchtigte Fälle von Verwundbarkeit großer Unternehmen

Zu den öffentlichen oder berüchtigten Fällen, die die kriminelle Verwundbarkeit großer Organisationen widerspiegeln, gehören die folgenden.

Barcelona- / Neymar-Fall

Tribunal: Instruktionsgericht Nr. 22 von Barcelona.

Vorgehen: Vorverfahren 1957/2015.

Zweck: Der FC Barcelona wurde wegen angeblicher Verbrechen gegen die Staatskasse im Zusammenhang mit dem Erwerb der Rechte des Fußballers Neymar untersucht, in einem Kontext, in dem mögliche vertragliche Simulationen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Betrieb analysiert wurden.

Bankia-Fall

Tribunal: Zentrales Instruktionsgericht Nr. 4 des Nationalen Obergerichts.

Vorgehen: Vorverfahren 59/2012.

Zweck: Bankia wurde wegen Ereignissen im Zusammenhang mit Investorenbetrug, Unternehmensdelikten und unfairer Verwaltung untersucht, mit möglichen Konsequenzen als Entschädigung für Verletzte Beteiligte.

Volkswagen-Koffer

Tribunal: Zentrales Instruktionsgericht Nr. 2 des Nationalen Obergerichts.

Vorgehen: Vorläufige Verfahren 91/2015.

Zweck: Volkswagen wurde wegen Betrugs, Verbrechen gegen Verbraucher, Umwelt, katastrophalem Risiko, öffentlicher Gesundheit, Dokumentenfälschung, irreführender Werbung, Betrug und Straftaten gegen die Staatskasse denunziert.

Volkswagen selbst hat weltweit eine große wirtschaftliche Eventualität in diesem Zusammenhang geplant, die zeigt, wie ein technisches, regulatorisches und reputationsbezogenes Risiko für ein Unternehmen zu einem globalen rechtlichen Problem werden kann.

Gegengewicht zur Verwundbarkeit: Einhaltung

Angesichts dieser regulatorischen Entwicklung und der zunehmenden kriminellen Verwundbarkeit im Geschäftssektor hat das Gesetz Unternehmen Anreize geschaffen, Kriminalpräventionssysteme oder Unternehmenscompliance-Programme einzuführen.

Diese Systeme können erhebliche Auswirkungen in Strafsachen haben, sowohl zur Verhinderung von Straftaten als auch zur Minderung oder in bestimmten Fällen zum Ausschluss der strafrechtlichen Haftung, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die Botschaft an Unternehmen ist klar: Arbeitgeber können ein Kriminalpräventionssystem einführen oder nicht, aber das Fehlen von Kontrollen kann die kriminelle, wirtschaftliche und reputationsbezogene Belastung der Organisation erheblich erhöhen.

Der Staat hat zudem seine Ermittlungsmechanismen gestärkt und bietet Polizei und Justiz modernere und ausgefeiltere Mittel zur Untersuchung von kriminellen Handlungen im Geschäftsumfeld.

Gleichzeitig hat die Gesetzgebung relevante strafrechtliche Vorteile für jene Unternehmen vorgesehen, die das Vorhandensein wirksamer Modelle für Organisation, Prävention, Überwachung und Kontrolle nachweisen.

Selbst wenn ein Unternehmen bereits untersucht wird, kann die Einführung von Maßnahmen der Zusammenarbeit, Wiedergutmachung, interne Überprüfung und Einhaltung Auswirkungen auf die Einschätzung seiner Verantwortung und auf die mögliche Minderung strafrechtlicher Konsequenzen haben.

IN DIEM Abogados bietet Dienstleistungen zur Verteidigung und Umsetzung von regulatorischen Compliance-Systemen oder Unternehmenscompliance-Programmen an, die effektiv und an die Bedürfnisse jedes Unternehmens angepasst sind, um den Anstieg der kriminellen Verwundbarkeit von Unternehmen und Organisationen zu vermeiden.

Strafrechtliche Verwundbarkeit, Compliance und Prävention von Geschäftsrisiken

Die strafrechtliche Haftung juristischer Personen zwingt Unternehmen, ihre interne Organisation, ihre Entscheidungsprozesse, ihre finanziellen Kontrollen, ihre Kommunikationskanäle und ihre Mechanismen zur Kriminalprävention zu überprüfen.

Das unternehmensrechtliche Strafrecht beschränkt sich nicht auf große Unternehmen. Sie kann auch mittelständische Unternehmen, KMU, Familiengruppen, Berufsverbände, Verbände, Stiftungen und Organisationen betreffen, die Tätigkeiten durchführen, die rechtlichen, regulatorischen oder internen Kontrollverpflichtungen unterliegen.

Daher sollte Prävention nicht als bloße dokumentarische Reaktion verstanden werden, sondern als ein echtes Instrument des Unternehmensmanagements, das darauf abzielt, Risiken zu identifizieren, Eventualitäten zu reduzieren, Nichteinhaltung zu erkennen und angemessen zu reagieren.

Die Bedeutung von Modellen zur Kriminalprävention

Strafrechtliche Compliance-Modelle ermöglichen es, die Aktivitäten des Unternehmens aus präventiver Sicht anzuordnen. Ihre Effektivität hängt davon ab, dass sie an die Größe, Aktivitäten, Struktur und realen Risiken jeder Organisation angepasst werden.

Ein Compliance-Programm muss bekannt, angewendet, überwacht und regelmäßig überprüft werden. Es reicht nicht aus, interne Vorschriften oder generische Protokolle zu genehmigen, wenn es keine echte Unternehmenskultur der Compliance gibt.

Zu den üblichen Elementen eines Kriminalschutzmodells gehören die Risikokarte, die Aktionsprotokolle, der Whistleblower-Kanal, das Disziplinarsystem, interne Schulungen, finanzielle Kontrollen und die für die Überwachung des Modells zuständige Gremium.

Unternehmensstrafverteidigung und interne Ermittlungen

Wenn ein Unternehmen von einer strafrechtlichen Untersuchung betroffen ist, ist es unerlässlich, schnell zu handeln, Dokumente zu bewahren, den Umfang der Fakten zu analysieren und die geeignete Verfahrensstrategie zu bewerten.

Interne Untersuchungen können nützlich sein, um das Geschehene zu rekonstruieren, mögliche Verantwortlichkeiten zu identifizieren, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und die Sorgfalt der Organisation nachzuweisen.

Frühzeitiges Handeln schützt die Position des Unternehmens, seiner Administratoren, Manager und Mitarbeiter und reduziert zudem Reputations-, wirtschaftliche und verfahrensrechtliche Risiken.

Strafrechtliche Haftung juristischer Personen und Kultur der Einhaltung

Das Vorhandensein eines Compliance-Programms sollte nicht als einfaches internes Dokument oder als automatische Garantie von Haftungsbefreiung verstanden werden. Damit es relevante Effekte umsetzen kann, muss es ein echtes, effektives und aktualisiertes Modell sein, das an die spezifischen Risiken des Unternehmens angepasst ist.

Eine Kultur der Compliance erfordert die Beteiligung des oberen Managements, klare interne Kommunikation, regelmäßige Schulungen, angemessene Kontrollen und die Fähigkeit, auf Nichteinhaltung zu reagieren.

In diesem Sinne erfüllt strafrechtliche Compliance nicht nur eine defensive Funktion im Falle eines möglichen Verfahrens, sondern auch eine präventive und organisatorische Funktion innerhalb des Unternehmens.

Preguntas frecuentes sobre vulnerabilidad penal de empresas

¿Qué significa que una empresa sea penalmente vulnerable?

Significa que puede estar expuesta a responsabilidad penal, sanciones, investigaciones, daños reputacionales o consecuencias económicas por delitos cometidos en su ámbito de organización.

¿Qué empresas deberían tener un programa de compliance?

Toda empresa con actividad organizada, trabajadores, directivos, proveedores, clientes o riesgos regulatorios debería valorar la implantación de un modelo de prevención adaptado a su tamaño, sector y actividad.

¿El compliance sirve solo para grandes empresas?

No. También puede ser relevante para pymes, empresas familiares, asociaciones, fundaciones y sociedades profesionales, siempre que existan riesgos penales o regulatorios que deban prevenirse.

¿Qué ocurre si una empresa no tiene controles internos?

La ausencia de controles puede dificultar la prevención de delitos, la detección de incumplimientos y la defensa de la empresa ante una investigación penal o administrativa.

¿Cuándo conviene revisar el modelo de compliance?

Debe revisarse periódicamente y siempre que cambien la actividad, la estructura interna, la normativa aplicable, los riesgos de la empresa o se detecte una incidencia relevante.

Experten für strafrechtliche Compliance und Unternehmensverteidigung

Bei IN DIEM Abogados beraten wir Unternehmen, Administratoren, Manager und Fachleute in Fragen zur strafrechtlichen Haftung juristischer Personen, zur Unternehmenscompliance, zu internen Untersuchungen, zur Strafverteidigung von Unternehmen und zur Risikoprävention von strafrechtlichen Personen.

Unser Team analysiert jede Organisation aus rechtlicher, strafrechtlicher, geschäftlicher und strategischer Perspektive, bewertet die tatsächlichen Risiken der Tätigkeit, die interne Struktur, die Entscheidungsprozesse, die bestehenden Kontrollen und die spezifischen Bedürfnisse jeder Organisation.

  • Entwurf und Umsetzung von Programmen zur Strafverfolgung.
  • Überprüfung von Modellen zur Verbrechensprävention.
  • Interne Untersuchungen und Reaktionen auf Nichteinhaltung.
  • Strafverteidigung von Unternehmen, Verwaltern und Managern.
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Wenn Sie Beratung zu unternehmensrechtlicher Verwundbarkeit, Compliance oder unternehmensrechtlicher Strafverteidigung benötigen, können Sie unser Team kontaktieren, um eine erste rechtliche Bewertung zu erhalten.


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