Vertragsänderung aufgrund von Krisen. „Rebus Sic Stantibus“

Einen Immobilienvertrag vor einem Anwalt unterzeichnen, um die Rebus sic Stantibus-Klausel für eine Krise anzuwenden.

Vertragsänderung in Krisensituationen: „Rebus sic Stantibus“

Die Klausel „Rebus Sic Stantibus“ (auch bekannt als „Rebus“-Klausel) ist ein lateinisches Aphorismus, das mit „solange es so weitergeht“ übersetzt werden kann.

Es handelt sich um ein Rechtsinstrument mit Ursprung im antiken Rom und das, obwohl es heute nicht mehr in den Artikeln eines Rechtsorgans erscheint, dennoch eine ausreichende rechtliche Entwicklung besitzt.

Sie fungiert als Ausgleichsmechanismus zwischen der Verpflichtung zur Einhaltung von Verträgen und der notwendigen Gerechtigkeit und verbietet unter bestimmten Umständen übermäßige Belastung.

Es sei einerseits darauf hingewiesen, dass das Zivilgesetzbuch klarstellt, dass die aus Verträgen resultierenden Verpflichtungen Rechtskraft zwischen den Parteien haben und daher erfüllt werden müssen. Artikel 1258 vertieft diese Linie und insbesondere Artikel 1256 besagt klar, dass die Gültigkeit und Erfüllung von Verträgen nicht dem Ermessen eines Vertragsparteien überlassen werden dürfen.

Ungeachtet des Vorstehenden tun die Vertragsparteien, wenn sie ihre Vereinbarungen ausdrücken, dies auf Grundlage der Realität der gebundenen Vereinbarung und der Erwartungen, die vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten sind.

Wenn für die Vertragsparteien ein unvorhersehbares Phänomen eintritt und ihre Situation grundlegend verändert, was kann dann getan werden? Sollten weiterhin Verpflichtungen übernommen werden, auch wenn sie nahezu unmöglich oder zu belastend sind?… Oder im Gegenteil, gibt es eine Möglichkeit, sie zu verändern?

Um solche Fälle zu behandeln, wurde die Klausel „rebus sic stantibus“ geschaffen.

Definition der Anforderungen der Klausel „Rebus sin Stantibus“

In den Jahren 1957 und 1959 legte der Oberste Gerichtshof bereits in zwei Urteilen die Voraussetzungen für die Anwendung fest, lehnte ihn jedoch in beiden Fällen ab. In den Urteilen vom 19. April 1985, 9. Mai 1983 und 27. Juni 1984 würden die Anforderungen für die Anwendung zusammengefasst und geordnet dargelegt werden, nämlich wie folgt:

  • Zwischen den zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung bestehenden Umständen und denen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen, hat sich eine außergewöhnliche Änderung vorgenommen.
  • Infolge dieser Änderung entsteht ein exorbitant und unberechnetes Unverhältnis zwischen den vereinbarten Leistungen.
  • Dies ist durch das Auftreten wirklich unvorhersehbarer Umstände geschehen.
  • Es gibt keine andere Möglichkeit, das bereits erwähnte Ungleichgewicht im Eigenkapital zu korrigieren.

Darüber hinaus stellt das Gericht klar, dass der Gläubiger durch die Verwendung dieses Dokuments weder einen größeren Vorteil als den vereinbarten anstreben darf, noch einen geringeren als vereinbarten Vorteil leisten darf.

„Rebus ohne Stantibus“. Ziel

Der Zweck dieser Rechtsinstitution ist es im Allgemeinen, die Verpflichtungen der Parteien zu modulieren, um zu verhindern, dass sie für eine der Parteien zu belastend oder belastend werden.

Außerdem, in Extremfällen, die Annullierung des Vertrags mit der Begründung, dass das rechtliche Geschäft, das ihn hervorgebracht hat, unmöglich oder zumindest so schwer in die Praxis umzusetzen ist, dass es nicht mehr im Interesse der Vertragsparteien liegt.

Fall-zu-Fall-Analyse

Da es sich um eine Rolle der juristischen Entwicklung handelt, ist ihre Anwendung nicht ausreichend begrenzt, was zusammen mit der Tatsache, dass sie eng mit dem wirtschaftlichen Verkehr verbunden ist (und dieser in der heutigen Gesellschaft je nach zu untersuchendem Sektor sehr vielfältig ist), dazu führt, dass ihre Anwendung nicht in allen Fällen gleich ist.

Wirtschaftssektoren, in denen die Schwankungen der Arbeitsbelastung, des Werts oder der Menge der Vermögenswerte und anderer ähnlicher Faktoren sehr hoch sind, erleichtern in den meisten Fällen die Anwendung nicht. Die Grundlage dafür ist einfach: Die Rebus-sic-Stantibus wird angewendet, wenn die Situation, die das Ungleichgewicht zwischen Vertragsparteien verursacht, extern und für sie wirklich unvorhersehbar ist.

Die Volatilität in bestimmten Sektoren macht es vorhersehbar, dass sich die tägliche Realität der Vertragsparteien in naher bis mittlerer Zukunft ändern wird. Man kann sogar annehmen, dass diese Änderungen nicht aus externen Situationen für die Auftragnehmer entstehen, da sie typisch für den Sektor sind, in dem sie durchgeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Art der Vertragsparteien; sie wird nicht auf dieselbe Weise in B2B-(Business-to-Business-)Verträgen, bei Verträgen zwischen Einzelpersonen oder in Verbraucher- oder Nutzerverträgen angewandt.

Bei Verträgen zwischen Einzelpersonen kann es sehr komplex sein, die schwache Partei zu bestimmen; bei B2B-Verträgen kann es je nach Unternehmensgröße, Fluktuation usw. etwas einfacher sein.

Es besteht jedoch kein Zweifel, dass bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern oder Nutzern die starke Partei normalerweise als das Unternehmen betrachtet wird, das in den meisten Fällen seine vertraglichen Beziehungen zu seinen Kunden durch Adhäsionsverträge umsetzt, die an allgemeine Vertragsbedingungen gebunden sind, da keine vorherige Verhandlung vorliegt und folglich die Möglichkeit des Kunden besteht, den Inhalt des „vorgefertigten“ Vertrags zu verändern.

Aus Luxemburg hat der Gerichtshof der Europäischen Union wiederholt im gleichen Sinne entschieden; Der Schutz von Verbrauchern und Nutzern durch dieses Instrument, da sie in Krisensituationen am empfindlichsten sind.

Entwicklung und Kasuismus in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs

Innerhalb der Resolutionen zur Klausel „rebus sic stantibus“ und aus evolutionärer Sicht könnten wir auf Folgendes verweisen:

1. – Der Oberste Gerichtshof hat seit vielen Jahren systematisch die Anwendung dieses Instruments zur Gleichstellung der Leistungen verhindert; der Oberste Gerichtshof sagte zu dieser Klausel in STS vom 17. Mai 1957, dass „es gefährlich ist und mit Vorsicht zugelassen werden muss“, da es das Prinzip pacta sunt servanda und die stets gewünschte Rechtssicherheit angreifen kann.

2. – Der Oberste Gerichtshof zeigte 2013 ein gewisses Zeichen der Offenheit, als in zwei sehr kurz gelegenen Urteilen, datiert auf den 17. Januar das erste und 18. zweite sowie die Nummern 820 bzw. 822, der Oberste Gerichtshof erklärte, dass „mit den tiefen und langanhaltenden Auswirkungen der wirtschaftlichen Rezession offen als ein Wirtschaftsphänomen betrachtet werden kann, das eine ernsthafte Unordnung oder Veränderung der Umstände hervorrufen kann“.

3.- In diesem Sinne wurde in Urteil Nr. 333 vom 30. Juni 2014 eine Berufung des Obersten Gerichtshofs bestätigt, die als rechtliche Grundlage die Anwendung dieser Klausel hatte.

4.- Ungeachtet dessen wurde acht Tage vor der Ausrufung des Alarmzustands der Handel in ganz Spanien eingestellt, und mit der bevorstehenden Begrenzung entschied der Oberste Gerichtshof in Urteil Nummer 156/2020 vom 6. März und erklärte in seiner zweiten Rechtsgrundlage, was unten transkribiert ist: „Die Änderung dieser Merkmale, dass, Nach den durch Rechtsprechung festgelegten Prämissen könnte dies einen Fall der Anwendung der Regel des Rebus hervorbringen, da Stantibus wahrscheinlicher in einem langfristigen Vertrag auftritt, üblicherweise mit aufeinanderfolgenden Strecken. Aber nicht in einem Fall wie dem vorliegenden, bei dem es schwierig ist, dass etwas Außergewöhnliches geschieht, das die Vertragsgrundlage beeinflusst und nicht durch das mit diesem Vertrag verbundene Risiko abgedeckt ist.“

Änderung von Verträgen in Krisensituationen. Erwartungen an die „Rebus“-Klausel in der Covid-19-Krise

Obwohl der Oberste Gerichtshof im Kontext der aktuellen Gesundheitskrise offensichtlich noch nicht über die Anwendung entschieden hat oder nicht; Nach Meinung des Autors dieses Artikels kann er – in bestimmten Fällen – weitergehen.

Tatsächlich sollte beachtet werden, dass die außergewöhnliche Natur der Situation in den königlichen Dekreten zur Regelung des Alarmzustands anerkannt wird und intrinsisch in dessen Erklärung festgelegt wird.

Im Gegensatz zur Wirtschaftskrise 2008, in der die verschiedenen wirtschaftlich-produktiven Sektoren eine Verlangsamung erlitten, gab es in dieser Gesundheitskrise eine nahezu vollständige und absolute Lähmung aller Sektoren.

Im Gegensatz zu Wirtschaftszyklen, bei denen es möglich ist, mehr oder weniger zuverlässige Analysen und Vorhersagen durchzuführen und Maßnahmen zur Anpassung der zu übernehmenden vertraglichen Beziehungen und Verpflichtungen zu ergreifen, konnte in diesem Fall niemand die Ankunft dieser Krise in irgendeiner Weise vorhersehen.

Schließlich verstehen wir, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher, dass der überlegene Wert des Rechtssystems wie der in Artikel 1 vorgesehenen Justiz sowie der verfassungsmäßig verankerten Rechte, die die Grundlage des sozialen Friedens bilden, transversal in die zukünftigen Resolutionen integriert werden.

Im Zusammenhang mit Vertragshandlungen zwischen Unternehmen wird die Situation trotz des oben Genannten und nach Ansicht des Direktors des Handelsvergabebereichs von IN DIEM, des Anwalts Ángel José Del Pino Ibáñez, mehr Analyse und Präzision im Entscheidungsprozess erfordern, da zweifellos beide Parteien von der Covid-19-Krise betroffen sein werden.

Das bedeutet, dass die zwischen den Unternehmen etablierte Handelsbeziehung neben der spezifischen Analyse ihrer Klauseln und des Umsetzungskontexts auch den schwerwiegenden Folgen und Verlusten der aktuellen Krise (sowohl auf produktiver als auch finanzieller Ebene unter anderem) für alle beteiligten Parteien unterliegt.

In diesem Sinne wird es nicht überraschen, wie der Anwalt Ángel José Del Pino Ibáñez warnt, dass beide Parteien die Anpassung des Vertragsverhältnisses in entgegengesetzte Richtungen fordern könnten.

Der Vollständigkeit halber weist es darauf hin, dass es unter keinen Umständen möglich sein wird, dass die Krise als Rechtfertigung oder Vorwand dient, um die Bedingungen einer der Parteien (in der Regel derjenigen mit der größten Stärke) zu verbessern, um eine bessere Position zu erreichen, ohne die Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis auf globaler Ebene und inklusiv für alle Vertragsparteien zu berücksichtigen.

Wahrscheinlich, und abschließend, schließt es daraus, dass in Konfliktsituationen über kommerzielle Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen „Open Books“-Verhandlungsmechanismen gehandhabt werden müssen oder stattdessen alternative Streitbeilegungssysteme, die – wenn möglich – die Umstrukturierung vertraglicher Verpflichtungen ausrichten, ausgehend von der doppelten Affektation und so weit wie möglich die Vorlage von Differenzen an die Gerichte vermeiden.


Preguntas frecuentes sobre la cláusula rebus sic stantibus

¿Qué es la cláusula rebus sic stantibus?

Es una doctrina jurisprudencial que permite revisar o adaptar un contrato cuando sobrevienen circunstancias extraordinarias, imprevisibles y gravemente desequilibrantes para una de las partes. Su finalidad es evitar que el cumplimiento contractual resulte excesivamente oneroso o injusto.

¿Está regulada expresamente en el Código Civil?

No aparece recogida de forma expresa como artículo específico en el Código Civil. Su aplicación se ha construido principalmente a través de la jurisprudencia, como excepción al principio general de que los contratos deben cumplirse en sus propios términos.

¿Cuándo puede aplicarse la cláusula rebus?

Puede plantearse cuando se produce una alteración extraordinaria de las circunstancias, imprevisible al contratar, que genera una desproporción grave entre las prestaciones y no puede corregirse por otros medios menos intensos.

¿Sirve para dejar de cumplir cualquier contrato?

No. La cláusula rebus sic stantibus no permite incumplir libremente un contrato ni mejorar la posición de una parte. Su aplicación es excepcional y exige justificar que el desequilibrio contractual es real, grave, sobrevenido e imprevisible.

¿Qué diferencia hay entre modificar y resolver un contrato?

La modificación busca adaptar las obligaciones para recuperar el equilibrio contractual. La resolución supone extinguir el contrato. Con carácter general, los tribunales suelen valorar primero soluciones de adaptación antes de acudir a la extinción del vínculo contractual.

¿Puede aplicarse en contratos mercantiles entre empresas?

Sí, pero requiere un análisis especialmente cuidadoso. En contratos entre empresas debe valorarse el reparto de riesgos, el sector económico, la duración del contrato, el clausulado pactado y la afectación real sufrida por cada parte.

¿La crisis económica o sanitaria justifica siempre su aplicación?

No siempre. Una crisis puede ser relevante, pero no basta por sí sola. Debe demostrarse cómo afectó de forma concreta al contrato, por qué la situación era imprevisible y en qué medida alteró gravemente el equilibrio entre las prestaciones.

¿Qué pruebas son importantes para invocar la rebus sic stantibus?

Resultan relevantes el contrato, comunicaciones entre las partes, datos económicos, informes contables, reducción de ingresos, aumento de costes, imposibilidad de prestación, afectación sectorial y cualquier documento que acredite el desequilibrio sobrevenido.

¿Es recomendable negociar antes de acudir a los tribunales?

Sí. En muchos casos conviene intentar una negociación documentada, mecanismos de revisión contractual o sistemas alternativos de resolución de conflictos. Esto puede facilitar una solución equilibrada y evitar litigios largos y costosos.

¿Cómo puede ayudar IN DIEM Abogados en estos casos?

IN DIEM Abogados puede analizar el contrato, valorar la aplicación de la cláusula rebus sic stantibus, preparar una estrategia de negociación, revisar la prueba económica y defender judicial o extrajudicialmente la adaptación de las obligaciones contractuales.


Anwälte, die sich auf Handelsverträge spezialisiert haben | IN DIEM: Malaga, Sevilla, Madrid, Las Palmas de Gran Canarias, Almería, Huelva…

Abogados IN DIEM verfügt über eine lange und solide Erfolgsbilanz im Auftrag von Verträgen, national, in der EU und international, da es seine Aktivitäten für große Unternehmen nicht nur durch standardisierte Vertragssysteme, sondern auch durch strategische Allianzen und vertragliche Joint Ventures entwickelt hat. In diesem Sinne unterstützen wir Sie in Situationen, die die Vertragsänderung in Krisensituationen erfordern, wie COVID-19 und den entstehenden Alarmzustand. Derzeit hat Abogados IN DIEM Büros in Malaga, Sevilla, Madrid, Las Palmas de Gran Canarias, Huelva…

Der Contracting and International Area von IN DIEM ist ein hochspezialisiertes Team, das sicher zur Entwicklung Ihrer Abläufe und Investitionen beiträgt; mit technischen und operativen Ressourcen zur Analyse potenzieller Investitionen und Operationen, zur Intervention in Verhandlungen oder zur Umsetzung regulatorischer oder rechtlicher Compliance-Rahmenbedingungen.

Wir stehen Ihnen für alles zur Verfügung, was Sie brauchen. Sie erreichen uns über das IN DIEM Lawyers Telefon (+34) 901 900 071. Im Notfall finden Sie uns unter dem 24-Stunden-Notfallanwalts-Telefon IN DIEM: (+34) 610 667 452.


Wusstest du, dass Abogados IN DIEM einen Online-Service und einen Express-Service anbietet?

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, je nach Vorliebe unserer Kunden per Videoanruf oder Videokonferenz unterstützt zu werden, sodass die Unterstützung möglichst persönlich, mit absoluter Umgangsgabe und ohne Reisen erfolgt. Dieser Service wird durch die Kommunikation per E-Mail ergänzt, die die Analyse und Zustellung der Dokumentation erleichtert.

Ebenso bietet IN DIEM Abogados für Unternehmen und Privatpersonen dringende Dienste und rund um die Uhr Aufmerksamkeit für Angelegenheiten, die eine schnelle Reaktion erfordern.


Möchten Sie mehr über IN Diem Lawyers erfahren? Wir verlassen Sie mit diesem kurzen Präsentationsvideo…

Für einige Anerkennungen hinterlassen wir Ihnen diesen Link.

Sie finden uns in Sevilla, Madrid, Las Palmas de Gran Canaria, Malaga, Tomares, Coria del Rio, Dos Hermanas, Mairena del Alcor, Estepona, Marbella und Mairena del Aljarafe. Es wird mir eine Freude sein, Ihnen zu helfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rechtliche Hinweise

Weitere Beiträge in unserem Blog, die Sie interessieren könnten

Adoption von Erwachsenen: Ein legaler Weg, affektive Bindungen über die Kindheit hinaus zu formalisieren. Fallstudie

ERFOLGSGESCHICHTE. Rückzahlung von Vorschüssen gegen den Entwickler: günstiges Urteil des Obersten Gerichtshofs

ERFOLGSGESCHICHTE. Wohnungsmietvertrag und stillschweigende Verlängerung: Antrag des LAU von 1994