MIETUNG VON TOURISTENWOHNUNGEN

Ferienwohnung. Regulierung der Vermietung von Touristenwohnungen.

Wichtig: Dieser Artikel fasst eine historische Veröffentlichung aus dem Jahr 2016 über die Vermietung von Touristenwohnungen, Eigentümergemeinschaften und das Zusammenleben von Nachbarschaften, basierend auf einem Urteil des Obersten Gerichtshofs Kataloniens aus dem Mai 2016. Seitdem hat sich das Rechtssystem der touristischen Unterkünfte erheblich weiterentwickelt, insbesondere durch spätere Reformen des Horizontalen Eigentumsrechts, des Königlichen Dekretgesetzes 7/2019 und der anschließenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.

Die Vermietung von Touristenwohnungen löste in den frühen Expansionsphasen eine wichtige rechtliche Debatte über horizontales Grundstück, Nachbarschaftskoexistenz, Verwaltungslizenzen und Begrenzungen der Nutzung von Wohnhäusern innerhalb von Eigentümergemeinschaften aus.

Die Nutzung eines Wohnhauses zu touristischen Zwecken wirft andere Fragen auf als die üblichen Mietwohnungen. In diesen Fällen können regionale Tourismusvorschriften, kommunale Verordnungen, Gemeinschaftsstatuten, interne Koexistenzregeln und die im Horizontalen Eigentumsgesetz vorgesehenen Maßnahmen in Frage kommen.

Dieser Artikel enthält eine einschlägige Resolution, die 2016 vom Obersten Gerichtshof Kataloniens erlassen wurde, in der analysiert wurde, ob die touristische Nutzung eines Hauses an sich als Handlung im Widerspruch zum normalen Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft angesehen werden kann.

Vermietung von Touristenwohnungen und Eigentümergemeinschaften

Die Plenarsitzung der Zivil- und Strafkammer des Obersten Gerichtshofs Kataloniens erklärte in einem Urteil vom 19. Mai 2016, Urteil Nummer 37/2016, Berichterstatter Herr Abril Campoy, Folgendes in Bezug auf Touristenwohnungen :

„Die Nutzung des Wohnhauses, die uns in dieser Berufung zu touristischen Zwecken betrifft, es gibt keine Hinweise darauf, dass sie in den Gemeinschaftsgesetzen verboten war, als die Tätigkeit begann.“

Das Urteil beruhte daher auf einer besonders relevanten Tatsache: Touristische Aktivitäten waren in den Statuten der Gemeinde nicht verboten, als die Nutzung des Grundstücks zu diesem Zweck begann.

Dieses Element war wichtig, weil im Bereich des horizontalen Grundstücks Gemeinschaftsgesetze Einfluss auf die erlaubten oder verbotenen Nutzungen innerhalb des Grundstücks haben können. Daher ist es bei Streitigkeiten über touristischen Wohnraum notwendig, den Gründungstitel, die Gesetze, die bestehenden Gemeinschaftsvereinbarungen und den Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns zu prüfen.

Verwaltungslizenz und touristisches Wohnen

Darüber hinaus erinnerte das Plenarsaal der Zivil- und Strafkammer daran, dass Katalonien die Tätigkeit von Touristenwohnungen gesetzlich festgelegt habe, und erklärte:

„Bis die Abgrenzung zwischen Touristenwohnungen und touristischer Wohnraum wieder eingeführt wurde, musste touristischer Wohnraum eine Verwaltungsgenehmigung als Touristenwohnung beantragen, wie in diesem Fall.“

Diese Referenz zeigt die Bedeutung der administrativen Dimension der Tätigkeit. Die Vermietung von Touristen hängt nicht nur von der Beziehung zwischen Eigentümer und Bewohnergemeinschaft ab, sondern auch von der Einhaltung der administrativen Anforderungen in jedem Gebiet.

In diesem Zusammenhang konnte die Einholung einer Lizenz oder einer administrativen Genehmigung ein relevantes Element bei der Bewertung der Regelmäßigkeit der Tätigkeit sein, obwohl dies nicht verhinderte, dass Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft entstanden, falls die spezifische Nutzung des Hauses Probleme mit dem Zusammenleben verursachte.

Touristische Nutzung und normales Zusammenleben in der Gemeinde

Das Urteil fügte auch eine besonders wichtige Klarstellung für die Analyse dieser Art von Konflikt hinzu:

„Es kann nicht geschlossen werden, dass die Existenz von Touristenwohnungen abstrakt eine Aktivität impliziert, die dem normalen Zusammenleben in der Gemeinschaft widerspricht, aber es ist notwendig, dass die geleistete Nutzung als anomal oder antisozial beschrieben werden kann, als Folge einer Reihe von Verhaltensweisen oder Handlungen, die als unzivilisiert gelten sollten. Obwohl diese Analyse von Fall zu Fall erfolgen muss.“

Diese Idee stand im Mittelpunkt des in der Veröffentlichung festgelegten Kriteriums: Die Existenz eines für Touristen vorgesehenen Wohnhauses konnte nicht automatisch als entgegen dem normalen Zusammenleben der Gemeinschaft angesehen werden.

Um eine rechtlich relevante Affektation zu beurteilen, war es notwendig, die spezifische Nutzung zu analysieren. Das heißt, wenn es unzivilisiertes Verhalten, Belästigung, Veränderungen des Zusammenlebens, anomale Nutzung von Gemeinschaftsbereichen, ständige Ein- und Ausgänge mit echten Auswirkungen auf das Grundstück oder andere Umstände gab, die es ermöglichen würden, den Fall individuell zu beurteilen.

Fall-zu-Fall-Analyse

Die Resolution betonte die Notwendigkeit, jeden Fall auf eine bestimmte Weise zu bewerten. Es reichte nicht aus, allgemein zu behaupten, dass alle Touristenwohnungen mit dem Zusammenleben in Nachbarschaften unvereinbar seien.

Bei Konflikten um Touristenwohnungen musste die Analyse verschiedene Faktoren berücksichtigen: das Vorliegen oder Nichtvorhandensein eines gesetzlichen Verbots, den Zeitpunkt des Aktiveinlaufs, die geltende Verwaltungsvorschriften, die Art der Immobilie, die Häufigkeit der Benutzung, die anerkannten Belästigungen, das Verhalten der Nutzer und die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinschaft.

Dieser Ansatz war besonders relevant für Gemeinschaften von Eigentümern und Hausbesitzern, da er automatische Lösungen vermied und eine rechtliche Bewertung erforderte, die an die Umstände jedes Falls angepasst wurde.

Horizontales Grundstück, Gesetze und Beschränkungen für die Nutzung des Hauses

Das horizontale Eigentumsregime erlaubt es jedem Eigentümer, sein privates Element zu nutzen, aber diese Nutzung muss mit den Rechten der anderen Eigentümer und den für das Gebäude geltenden Regeln koexistieren.

Wenn ein Haus für die touristische Vermietung vorgesehen ist, können Spannungen entstehen zwischen dem Recht des Eigentümers, sein Eigentum wirtschaftlich zu nutzen, und dem Recht der Gemeinschaft, Zusammenleben, Sicherheit, Ruhe und die ordnungsgemäße Nutzung gemeinsamer Elemente zu bewahren.

Daher ist es unerlässlich, die Gemeinschaftsgesetze, die von der Eigentümerversammlung getroffenen Vereinbarungen und das Vorhandensein möglicher Verbote oder Beschränkungen für die touristische Nutzung der Häuser zu überprüfen.

Rechtliche Relevanz des kommentierten Urteils

Das kommentierte Urteil war relevant, weil es eine häufige Frage in Eigentümergemeinschaften behandelte: ob die Vermietung von Touristen an sich als Tätigkeit im Widerspruch zum normalen Zusammenleben angesehen werden kann.

Das in der Veröffentlichung enthaltene Kriterium war, dass diese Aussage nicht abstrakt gemacht werden könne. Die Tätigkeit musste je nach konkretem Fall analysiert werden, insbesondere wenn es vorher kein gesetzliches Verbot gab und die Wohnung eine administrative Genehmigung zur Durchführung der Tätigkeit hatte.

Diese Begründung bot eine nützliche Leitfaden zur Bewertung von Konflikten zwischen Eigentümern, Gemeinden und Eigentümern von Touristenunterkünften zu einer Zeit, als sich die Regulierung dieser Aktivität in vollem Gange befand.

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Rechtsberatung kann sowohl für Eigentümer, die ein Haus für Touristenvermietungen nutzen möchten, als auch für Gemeinschaften von Eigentümern, die analysieren müssen, ob es gesetzliche Grenzen, Probleme mit dem Zusammenleben, administrative Verstöße oder rechtliche Maßnahmen gegen anomale Nutzungen gibt, relevant sein.

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Preguntas frecuentes sobre alquiler de pisos turísticos y comunidades de propietarios

¿Puede una comunidad de propietarios prohibir los pisos turísticos?

Depende del caso concreto, de los estatutos comunitarios, de los acuerdos adoptados por la junta de propietarios y de la normativa vigente aplicable. Por eso, antes de actuar conviene revisar el título constitutivo, los estatutos, los acuerdos inscritos y la regulación autonómica o municipal correspondiente.

¿El alquiler turístico es siempre contrario a la convivencia vecinal?

No necesariamente. La existencia de una vivienda de uso turístico no implica, por sí sola, que exista una actividad contraria a la convivencia normal. Debe analizarse el uso concreto de la vivienda y si se producen molestias, conductas incívicas, uso anómalo de elementos comunes o alteraciones reales de la convivencia.

¿Qué importancia tienen los estatutos de la comunidad?

Los estatutos pueden contener limitaciones o prohibiciones sobre determinados usos del inmueble. En conflictos por pisos turísticos, es esencial comprobar si existía una prohibición estatutaria previa, si fue adoptada correctamente y si resulta aplicable al caso concreto.

¿Hace falta licencia administrativa para destinar una vivienda al alquiler turístico?

En muchos casos sí, aunque los requisitos dependen de la normativa turística autonómica y municipal aplicable. La licencia, inscripción o autorización administrativa no elimina por sí sola los posibles conflictos con la comunidad, pero puede ser relevante para valorar la regularidad de la actividad.

¿Qué puede hacer una comunidad si un piso turístico genera molestias?

La comunidad debe documentar las molestias, revisar sus estatutos y acuerdos, comprobar la situación administrativa de la vivienda y valorar las vías de actuación disponibles. En algunos casos puede procederse mediante requerimientos, acuerdos comunitarios, denuncias administrativas o acciones judiciales.

¿Qué pruebas conviene reunir en un conflicto por vivienda turística?

Puede ser útil conservar actas de juntas, quejas de vecinos, informes del administrador, partes policiales, fotografías, vídeos, comunicaciones, anuncios de la vivienda, datos de ocupación, denuncias administrativas y cualquier documento que acredite molestias, incumplimientos o uso anómalo de elementos comunes.

¿La sentencia del TSJ de Cataluña de 2016 sigue siendo relevante?

Sigue teniendo valor histórico y jurídico para entender el debate inicial sobre pisos turísticos y convivencia vecinal, pero actualmente debe analizarse junto con la normativa posterior, la evolución de la Ley de Propiedad Horizontal, la regulación autonómica y municipal y la jurisprudencia más reciente.

¿Puede un propietario defender su derecho a alquilar una vivienda con fines turísticos?

Sí, siempre que la actividad cumpla la normativa aplicable y no esté válidamente limitada o prohibida. No obstante, el propietario debe valorar la situación urbanística, turística y comunitaria del inmueble, así como los posibles conflictos derivados del uso efectivo de la vivienda.

¿Por qué conviene analizar cada caso de forma individualizada?

Porque no todos los pisos turísticos generan los mismos problemas ni todas las comunidades tienen las mismas normas. El análisis debe atender a los estatutos, acuerdos comunitarios, licencias, uso real de la vivienda, molestias acreditadas y normativa vigente en cada territorio.

¿Cómo puede ayudar IN DIEM Abogados en conflictos por pisos turísticos?

IN DIEM Abogados asesora a comunidades de propietarios, administradores de fincas, propietarios y titulares de viviendas de uso turístico en materia de propiedad horizontal, licencias, contratos de alquiler, conflictos vecinales, cese de actividad, reclamaciones y defensa judicial.

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